Infos zur Antragstellung und Kostenerstattung

Grundsätzlich kann sich natürlich jede Mama eine Mütterpflegerin zur Hilfe holen und diese in Eigenleistung bezahlen. Unter folgenden Voraussetzungen jedoch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise:

Schwangerschaft

oder ein Kind unter 12 Jahren

Das Kind oder die Kinder müssen mit im Haushalt der Antragstellerin leben. Bei Kindern mit einer Behinderung besteht möglicherweise eine Anspruch über ein Alter von 12 Jahren hinaus.

medizinische Indikation

Es muss eine Diagnose bestehen: etwa eine Wochenbettdepression, eine Brustentzündung, Stillprobleme, eine traumatische Geburt o.Ä.. Diese müssen ärztlich bescheinigt werden. Ein Teil des Antrags für die Krankenkasse ist daher von Arzt oder der Ärztin auszufüllen.

fehlende Unterstützung

Das bedeutet, es darf niemand mit im Haushalt der Antragstellerin leben, der die Aufgaben der Mütterpflegerin zum beantragten Zeitpunkt übernehmen kann. Achtung: Wenn etwa der (Ehe-)Partner gerade Elternzeit oder Urlaub hat, besteht kein Anspruch.

Das trifft alles auf dich zu? Dann kannst du einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen. Einen speziellen Antrag für Mütterpflege gibt es bisher nicht. Die Gesetzliche Grundlage sind §24h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung und §38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall. Je nachdem, in welchem Umfang die Leistung von der Krankenkasse bewilligt werden, kommen keine Kosten oder eine Zuzahlung von 5 € bis maximal 10 € pro Tag auf dich zu. Beim Ausfüllen der Formulare helfe ich dir gern.

Du bekommst keine Kostenerstattung? Ich unterstütze dich trotzdem. Alles weitere besprechen wir bei einem kostenlosen Erstgespräch.

So funktioniert die Antragstellung